Pensionsfonds

Pensionsfonds sind rechtlich selbständige Versorgungseinrichtungen. Mit Pensionsfonds beteiligen sich Arbeitnehmer an Chancen und Risiken der Börse. Pensionsfonds können – im Unterschied zu Versicherungen und Pensionskassen – ein größeres Risiko bei der Vermögensanlage eingehen und das Sparkapital in börsennotierten Geldanlagen wie Aktien oder Aktienfonds anlegen. Hier werden die Beiträge in der Regel über die Bruttoentgeltumwandlung eingezahlt. Die Beiträge können aber auch über Nettoentgeltumwandlung angespart werden, auch in Kombination mit der Riester-Förderung.

Das bietet Chancen auf höhere Renditen, birgt aber auch die Gefahr von Verlusten. Bei Rentenbeginn ist nur das eingezahlte Kapital garantiert. Da der Arbeitgeber aber Mitglied im Pensions-Sicherungs-Verein sein muss, ist im Fall einer Insolvenz das gesamte Sparvermögen abgesichert.

Zusatzbausteine können Sparer bei Pensionsfonds auch später noch in den Vertrag aufnehmen lassen. Für die Hinterbliebenenversorgung bieten einige Pensionskassen ein Sterbegeld und eine Rentengarantiezeit an. Das kostet aber und wirkt sich negativ auf die Rentenhöhe aus.

Bruttoentgeltumwandlung

In der Regel zahlen Beschäftigte über die Bruttoentgeltumwandlung Beiträge aus dem unversteuerten Bruttoeinkommen in Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge ein.

Entgeltumwandlung

Bis 2017 konnten Arbeitnehmer jährlich einzahlen:Seit 2018 können Arbeitnehmer jährlich einzahlen
bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) frei von Steuern und Sozialabgabenbis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) frei von Steuern (=6.432 Euro im Jahr oder 536 Euro im Monat (Stand 2019)
zusätzlich 1.800 Euro frei von Steuernvier Prozent frei von Sozialabgaben (=3.216 Euro im Jahr bzw. 268 Euro im Monat (Stand 2019)

Durch die Bruttoentgeltumwandlung reduziert sich das Bruttogehalt. Arbeitnehmer zahlen also weniger Steuern und Sozialabgaben. Nachteil: Wer weniger in die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung einzahlt, bekommt auch entsprechend niedrigere Leistungen, also eine geringere gesetzliche Rente oder weniger Arbeitslosengeld.

Auch Arbeitgeber sparen dadurch etwa 15 Prozent Sozialabgaben. Seit 2019 müssen Arbeitgeber deshalb auch die neuen Verträge der Beschäftigten mit 15 Prozent des umgewandelten Entgelts (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) bezuschussen. Für Altverträge gilt das ab 2022.

Vorteile des Pensionsfonds

  • Die Renditechancen sind höher – vor allem bei möglichst langer Laufzeit. Für junge Arbeitnehmer mit sicherem Job und guter Perspektive im gleichen Unternehmen kann sich das lohnen.
  • Wenn der Arbeitgeber Gruppentarife aushandelt, wird der Abschluss des Pensionsfonds günstiger.

Nachteile des Pensionsfonds

  • Die Auszahlungen im Alter sind grundsätzlich nur als lebenslange monatliche Rente möglich. Bis zu 20 Prozent des Kapitals können jedoch auch in einer Summe zurückgezahlt werden.
  • Das Risiko ist größer als bei konservativeren Formen der betrieblichen Altersvorsorge wie Direktversicherung oder Pensionskasse. Es gibt keine garantierte Mindestverzinsung. Bei Rentenbeginn ist nur das eingezahlte Kapital garantiert. Fondsmanagement und Verwaltungsgebühren erhöhen die Kosten.