Durchführungswege

  • Fünf Wege zur betrieblichen Altersvorsorge

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine Leistung, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Alters-, Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenversorgung anbietet. Sie kann auf verschiedene Weisen finanziert werden: durch den Arbeitnehmer, durch den Arbeitgeber oder als Mischfinanzierung. Wir geben einen Überblick über die verschiedenen Durchführungswege.

bAV jetzt noch attraktiver durch 15% ARBEITGEBERZUSCHUSS

Bei einer Entgeltumwandlung sparen in der Regel Arbeitnehmer und Arbeitgeber Sozialabgaben.

Ab 2019 sind Arbeitgeber bei Neuverträgen (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) verpflichtet, ihre ersparten Sozialabgaben an ihre Arbeitnehmer weiterzugeben und in deren bAV einzuzahlen.

Das können pauschal 15 Prozent Zuschuss auf den Beitrag sein. Dadurch wird die Betriebsrente für Arbeitnehmer noch attraktiver.

 

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