Bei einer Entgeltumwandlung sparen in der Regel Arbeitnehmer und Arbeitgeber Sozialabgaben.
Ab 2019 sind Arbeitgeber bei Neuverträgen (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) verpflichtet, ihre ersparten Sozialabgaben an ihre Arbeitnehmer weiterzugeben und in deren bAV einzuzahlen.
Das können pauschal 15 Prozent Zuschuss auf den Beitrag sein. Dadurch wird die Betriebsrente für Arbeitnehmer noch attraktiver.
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